Private Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihren Leistungsangeboten deutlich voneinander und bieten ihren Versicherungsnehmern individuell gestaltete Versicherungsverträge an. Die Kostenerstattung erfolgt immer auf der Grundlage des individuell zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrages.
Bei manchen Privaten Krankenversicherungen ist eine Antragstellung für Psychotherapie erforderlich, bei anderen müssen Sie nur eine Rechnung einreichen. Zudem lassen verschiedene Private Krankenversicherungen einen Psychotherapieantrag ähnlich wie bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen zunächst begutachten, bevor sie eine Leistungszusage gewähren. Daher wäre es vor der Aufnahme einer Psychotherapie sinnvoll, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den in Ihrem Vertrag geltenden Regelungen erkundigen.
Meine psychotherapeutischen Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten bei Privatbehandlung GOP ab.