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Übersicht

Psychotherapie
Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Abklärung der Frage, ob eine Verhaltenstherapie indiziert und eine Aufnahme auf die Warteliste sinnvoll ist.

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

Für Versicherte einer privaten Krankenversicherung gelten die in den jeweiligen Vertragsbedingungen geregelten Vereinbarungen. Diesen können Sie entnehmen, ob und in welchem Umfang die Kosten einer ambulanten Psychotherapie übernommen werden.

Probatorische Sitzungen

Die ersten fünf gemeinsamen Termine à 50 Minuten, auch probatorische Sitzungen genannt, stellen eine wichtige Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit dar. Diese Termine dienen dem gegenseitigen Kennenlernen.

Manche Therapien erfordern eine Zusammenarbeit über einen längeren Zeitraum. Daher ist es in dieser ersten Phase der Therapie wichtig zu klären, ob wir beide uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Darüber hinaus erfolgt in diesen Probesitzungen eine ausführliche Diagnostik sowie eine Planung der Therapie.

Therapiesitzungen

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie bei mir entschieden haben, beginnen nach einer Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse und dem bei den meisten Krankenversicherungen üblichen Gutachterverfahren die therapeutischen Sitzungen.

Diese umfassen bei einer Kurzzeittherapie 25 Sitzungen und bei einer Langzeittherapie 45 Sitzungen. Wir vereinbaren in der Regel feste wöchentliche Termine à 50 Minuten. In dieser Zeit arbeiten wir an den gemeinsam im Rahmen einer Zielklärung festgelegten Themen.

Zusätzlich vereinbaren wir je nach Krankheitsbild unterschiedliche Aufgaben, die Sie zwischen den Sitzungen zu Hause erledigen. Diese können beispielsweise das Führen eines kurzen Stimmungsprotokolls bei Depressionen oder Aufschreiben belastender Situationen und Gedanken umfassen.

Gegen Ende Ihrer Therapie sehen wir uns nicht mehr wöchentlich, sondern in einem Abstand von zwei oder vier Wochen. In dieser Phase des Ausschleichens der Therapie können Sie für sich überprüfen, in welchen Bereichen Sie noch Unterstützung benötigen.

Medikamentöse Behandlung

Bei manchen psychischen Erkrankungen ist eine medikamentöse Therapie wesentlicher Bestandteil einer fachgerechten Behandlung. In diesem Fall ist für mich die Kooperation mit Ihrem behandelnden Psychiater/in von großer Bedeutung.

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